Fach-Sozialbetreuer*in Altenarbeit

Als Fach-Sozialbetreuer*in Altenarbeit begleiten, unterstützen und betreuen Sie ältere Menschen bei deren Alltagsbewältigung mit dem Ziel größtmöglicher Eigenverantwortung und Selbstständigkeit.

Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die pflegerischen Befugnisse nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), den Sie aufgrund Ihrer Pflegeassistenz-Ausbildung haben, betrifft. 

Der eigenverantwortliche Bereich besteht in der möglichst umfassenden Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf ihren Bedarf, gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse.

  • Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensebewältigung
  • Eingehen auf körperliche, psychische, soziale und kognitive Bedürfnisse und Ressourcen
  • Hilfen zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter
  • Individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter
  • Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen
  • Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen
  • Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen
  • 4 Semester für Fachabschluss
  • Duale Ausbildung:
    Theoriestunden an zwei Unterrichtstagen pro Woche                          
    Praktikumsstunden in verschiedenen Bereichen des künftigen Berufsfeldes

Berufsabschlüsse:

  • Pflegeassistent*in
  • Fach-Sozialbetreuer*in Altenarbeit
  • Pädagogische Assistenzkraft in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten (fakultativ)

Aufnahmevoraussetzungen:

  • erfolgreicher Abschluss einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung nach der Schulpflicht (Ausnahmen in Einzelfällen möglich, z. B. durch Absolvierung eines freiwilligen bzw. berufsorientierenden sozialen Jahres)
  • Vollendung des 17. (Tagesform) bzw. des 19. Lebensjahres (Berufstätigenform)
  • körperliche und psychische Eignung
  • gute Deutschkenntnisse
  • erfolgreiches Aufnahmeverfahren

Beschäftigungsbereiche:

  • Alten- und Pflegeheime
  • Mobile Betreuung und Pflege
  • Betreubare Wohnformen
  • Hausgemeinschaften
  • Tagesbetreuungen
  • Krankenhäuser

Zusatzzertifikate: