Fragen und Antworten
Was bedeutet „Schule für Sozialbetreuungsberufe“?
Seit dem Jahr 2007 gibt es österreichweit ein einheitliches Organisationsstatut für die Schulen für Sozialbetreuungsberufe, mit dem die Ausbildung für die Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung zu einem neuen, einheitlichen und modularen System zusammengeführt wurde.
Welche Ausbildungsschwerpunkte werden am Standort Ebensee am Traunsee angeboten?
Wir bieten alle Ausbildungsschwerpunkte in der Sozialbetreuung auf Fachniveau und Diplomniveau an:
- Altenarbeit
- Familienarbeit
- Behindertenarbeit und
- Behindertenbegleitung
Wann starten die neuen Ausbildungen?
Schulbeginn ist immer im September.
Bis wann kann man sich anmelden?
Anmeldungen für die nächsten Ausbildungen sind im laufenden Schuljahr jederzeit möglich.
Kann ich mir die Einrichtung für das Schnupperpraktikum selber aussuchen?
Ja, sie soll aber einschlägig im angestrebten Fachbereich sein (z.B. für die Fachrichtung Altenarbeit in einem Altenwohnheim).
Wenn ich den Zivildienst absolviert habe, ist ein Schnupperpraktikum noch notwendig?
Wenn der Zivildienst im gewählten Ausbildungsschwerpunkt absolviert wurde, ist ein Schnupperpraktikum nicht mehr notwendig.
Gibt es eine Wohnmöglichkeit in der Schule?
Ja, in unserem Wohnhaus besteht während der Ausbildung eine Wohnmöglichkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Fach-Sozialbetreuer*in und Diplom-Sozialbetreuer*in und wie lange dauert die Ausbildung?
Fach-Sozialbetreuer*innen
Dauer: je nach Ausbildungsschwerpunkt 4 oder 5 Semester
Sie sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer andern schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind.
Diplom-Sozialbetreuer*innen
Dauer: nach der Fach-Ausbildung 2 Semester
Sie sind ausgebildete Fachkräfte mit Aufgaben höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Darüber hinaus obliegen ihnen konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit.
Was ist der Unterschied zwischen dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung?
Fach-Sozialbetreuer*innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit nehmen neben der Sozialbetreuung pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegeassistent*innen gemäß Gesundheit- und Krankenpflegegesetz GuKG wahr.
Fach-Sozialbetreuer*innen mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung leisten Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimittel. Anstelle des pflegerischen Anteils im Qualifikationsprofil stehen bei Fach-Sozialbetreuer*innen mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung verstärkt und vertieft Kompetenzen der Beratung, Begleitung und Assistenz.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegeassistenz und UBV (= Unterstützung bei der Basisversorgung)?
Pflegeassistenz und die UBV (Unterstützung bei der Basisversorgung) sind unterschiedliche Pflegeprofile:
UBV:
Die Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) erlaubt Fach-/Diplom-Sozialbetreuer*innen mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung bestimmte grundpflegerische Tätigkeiten und die Medikamentenvergabe unter Aufsicht, die in der Sozialbetreuung von Menschen mit Behinderung häufig notwendig sind. Dadurch berührt die Sozialbetreuung BB den Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der gesetzlich genau regelt, welche Tätigkeit welchem Berufsbild vorbehalten ist. UBV ist keine Krankenpflege.
Pflegeassistenz:
Die Pflegeassistenz gehört zum Bereich der Gesundheits- und Krankheitspflege. Pflegeassistent*innen arbeiten mit den gehobenen Gesundheitsberufen im diagnostischen und therapeutischen Bereich zusammen, bzw. führen manche Maßnahmen – Anordnung/Aufsicht! – auch selbstständig durch. Die Pflegeassistenz ist im Kompetenzbereich umfangreicher als die UBV.