Diplom-Sozialbetreuer*in Familienarbeit
Als Diplom-Sozialbetreuer*in - Familienarbeit üben Sie Ihre Tätigkeit in der mobilen Familienbetreuung bzw. in sozialpädagogischen Einrichtungen aus. Die Betreuung erfolgt mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten und die Familie/familienähnliche Gemeinschaft dabei zu unterstützen, ihre schwierige Lebenssituation zu überwinden.
Schwierige Lebenssituationen sind insbesondere:
- Erkrankung eines Elternteils, eines Kindes oder eines anderen in der Familie bzw. im familienähnlichen Verband lebenden Angehörigen
- Psychische Krisensituationen, wie Trennung, Scheidung, Tod von Angehörigen, Überforderung, Überlastung oder Ausfall der Betreuungsperson
Die Tätigkeitsbereiche sind:
- Planung und Organisation des Alltags
- Haushaltsorganisation und Haushaltsführung
- Altersspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen, Spiel- und Lernanimation sowie Hausaufgabenbegleitung
- Anleitung, Beratung und Unterstützung der Betreuungsperson/en von Familienangehörigen
- Mitbetreuung von älteren, kranken oder behinderten Familienmitgliedern
- Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
- Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie Behörden
- Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam und mit Einrichtungen der sozialen Arbeit für Familien (zB Kinder- und Jugendhilfe)
- Ausbildungsdauer: 6 Semester - Diplomabschluss
- Duale Ausbildung:
Theoriestunden an zwei Unterrichtstagen pro Woche
Praktikumsstunden in verschiedenen Bereichen des künftigen Berufsfeldes
Berufsabschlüsse:
- Pflegeassistent*in
- Pädagogische Assistenzkraft in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
- Fach-Sozialbetreuer*in Behindertenarbeit (als Kombi-Ausbildung zur Familienarbeit fakultativ)
- Diplom-Sozialbetreuer*in Familienarbeit
- Die Diplomprüfung ersetzt bei der Berufsreifeprüfung den Fachbereich.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Erfolgreicher Abschluss einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung nach der Schulpflicht
- (Ausnahmen in Einzelfällen möglich, z. B. durch Absolvierung eines freiwilligen bzw. berufsorientierenden sozialen Jahres)
- Vollendung des 17. (Tagesform) bzw. des 19. Lebensjahres (Berufstätigenform)
- körperliche und psychische Eignung
- gute Deutschkenntnisse
- Erfolgreiches Aufnahmeverfahren
Beschäftigungsbereiche:
- Mobile Familienbetreuung (Familienhilfe, Langzeithilfe)
- Sozialpädagogischer Bereich
- Behindertenbereich
- Krankenhäuser
- Kindergärten, Krabbelstuben, Horte
Zusatzzertifikate